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Psychotherapie

Im Rahmen des sonderpädagogischen Angebots der Volksschule besteht für die therapeutische Unterstützung bei psychischen Problemen und Leiden von Schülerinnen und Schülern das Angebot der schulisch indizierten Psychotherapie.

Schulische Indikation bedeutet in diesem Zusammenhang, dass das schulische Fortkommen der Schülerin oder des Schülers gefährdet ist oder negative Auswirkungen auf den Umgang mit Menschen oder den Umgang mit Anforderungen im schulischen Alltag festzustellen sind.

In der schulisch indizierten Psychotherapie werden die Schülerinnen und Schüler in der Bewältigung ihrer Probleme und ihrer Leiden unterstützt. Sie sollen befähigt werden, sich in ihrem familiären und schulischen Umfeld der Situation angepasst zu verhalten und zu entwickeln.

Die therapeutische Intervention setzt in der Regel eine schulpsychologische Abklärung mit einer Indikation voraus. Neben einer individuumszentrierten Vorgehensweise beziehen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten das familiäre und schulische Umfeld in angemessener Weise mit ein.

Die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten arbeiten mit Eltern und Lehrpersonen verbindlich zusammen.

 

 

 

 

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